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   RG, 17.10.1924 - VII 939/23   

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https://dejure.org/1924,139
RG, 17.10.1924 - VII 939/23 (https://dejure.org/1924,139)
RG, Entscheidung vom 17.10.1924 - VII 939/23 (https://dejure.org/1924,139)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1924 - VII 939/23 (https://dejure.org/1924,139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Gilt die Verpflichtung des Richters, die Geldentwertung von Amts wegen zu berücksichtigen, auch im Verfahren auf eine Vollstreckungsgegenklage?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldentwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 69
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

    Auf die Einführung einer neuen, nicht mehr im Rahmen des bisherigen Vorbringens liegenden tatsächlichen Begründung des Klageantrages darf das Gericht dagegen nicht hinwirken (Greger in: Zöller, a.a.O., § 139 ZPO Rn. 3a, 17; vgl. RG, Urteil vom 17. Oktober 1924 - VII 939/23, RGZ 109, 69, 70; BGH, Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208, 211).
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

    Zudem verpflichtet § 139 ZPO den Richter nicht, auf eine andere Begründung des mit der Klage verfolgten Anspruchs hinzuwirken und ihr so erst den Boden zu bereiten, auf dem sie zum Erfolg geführt werden könnte (RG 17. Oktober 1924 - VII 939/23 - RGZ 109, 69; vgl. auch Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 139 ZPO Rn. 17 mwN) .
  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Zwar ist im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage von den Zivilgerichten nur über die Einwendungen zu entscheiden, die vom Kläger vorgebracht werden (vgl. RGZ 109, 69).
  • BGH, 09.01.1969 - IX ZB 634/67

    Rechtsmittel

    Die Pflicht des Richters, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (§§ 209 Abs. 1 BEG, 139 Abs. 1 ZPO), gibt ihm nicht die Befugnis, eine Partei zur Erhebung neuer oder erweiterter Ansprüche zu veranlassen (RGZ 109, 69, 70).
  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 17/51

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift des § 139 ZPO verpflichtet den Richter nicht, auf eine Begründung des mit der Klage verfolgten Anspruchs hinzuwirken und ihr so den Boden zu bereiten, auf den sie mit Erfolg geführt werden könnte (RGZ 109, 69 [70]).
  • BGH, 27.01.1954 - II ZR 84/53

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Rücktritts vom Kauf eines Lastkraftwagens (LKW)

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, auf eine Einwendung des Beklagten hinzuwirken, auf welche er unter Umständen seinen Klagabweisungsantrag mit Erfolg hätte stützen können (vgl. RGZ 109, 69 [70]).
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